Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über die Gründung einer Stiftung oder einer Vereinigung, die verschiedenen Unternehmensformen und die Gründung einer Zweigniederlassung.
Möchten Sie eine Stiftung oder eine Vereinigung gründen? Dann müssen Sie spezifische Regeln über die Gründer, die Satzung, die Einlage berücksichtigen… Nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde müssen Sie auch einige Formalitäten erledigen, bevor Ihre VoG oder Stiftung ihre Tätigkeiten ausüben kann. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Gründung einer Vereinigung oder einer Stiftung.
Wird das Unternehmen von der natürlichen Person allein betrieben (als „Einzelunternehmen“) oder haben Sie ein Interesse am Aufbau einer Gesellschaftsstruktur? Beide Möglichkeiten beinhalten Vorteile, Risiken und Einschränkungen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich im Voraus über die geltenden Regeln zu informieren.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, um unternehmerisch tätig zu werden.
Ein ausländisches Unternehmen, das keine belgische juristische Person gründen will, kann sich auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Belgien entscheiden. Eine Zweigniederlassung ist eine Erweiterung einer ausländischen Gesellschaft, die ihre Tätigkeiten in Belgien nachhaltig und regelmäßig ausübt.
Für die Gründung einer Zweigniederlassung ist keine notarielle Urkunde erforderlich. Sie müssen jedoch bestimmte Formalitäten berücksichtigen.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen dazu.