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Die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren im Gesellschaftsrecht soll es ermöglichen, gegen August 2021 in allen EU-Mitgliedstaaten eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung völlig online zu gründen. Die Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, dies auf die Aktiengesellschaft zu erweitern.

Was bedeutet das konkret? Dass eine Gründung einer GmbH und einer AG ohne physische Anwesenheit in einem Notariatsbüro oder bei einer anderen Behörde möglich sein sollte! In Belgien sind bereits in den letzten Jahren mehrere Teile dieses Puzzles zusammengefügt worden. So kann die Hinterlegung der authentischen Gründungsurkunden schon seit 15 Jahren elektronisch erfolgen. Seit dem Monat Mai 2020 kennen wir auch die digitale authentische Vollmacht.

Auf dieser Plattform werden nun die fehlenden Glieder eingefügt. Hier finden Sie einen vollständig begleiteten Prozess für die Gründung, von Anfang bis Ende, einer GmbH, AG oder Genossenschaft … mit virtueller Unterstützung durch einen Notar!

Auch andere Rechtsformen können dank einer Videokonferenz mit einem Notar auf Distanz gegründet werden. Auch die authentische Gründungsurkunde von beispielsweise einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, aber auch einer VoG, iVoG oder einer Stiftung wird auf Distanz durch Vermittlung eines Notars ausgestellt. Auch dafür finden Sie auf dieser Plattform einige Basisdaten, in Erwartung einer vollständigen Integration dieser Rechtsformen.

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