Zweigniederlassung

Ein ausländisches Unternehmen, das keine belgische juristische Person gründen will, kann sich auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Belgien entscheiden. Eine Zweigniederlassung ist eine Erweiterung einer ausländischen Gesellschaft, die ihre Tätigkeiten in Belgien nachhaltig und regelmäßig ausübt. Es gibt einen festen Standort mit Ausrüstung, von dem aus die Zweigniederlassung ihre Tätigkeiten ausübt. Die Zweigniederlassung hat eine befugte Person, die die Gesellschaft rechtlich verpflichten kann. Da es sich bei der Zweigniederlassung nicht um eine eigenständige juristische Einheit handelt, haftet die ausländische Gesellschaft für alle Handlungen der Zweigniederlassung.

Registrierungsverfahren

Da keine neue belgische juristische Person gegründet wird, ist keine notarielle Urkunde  erforderlich.

  • Bevor die Zweigniederlassung eröffnet werden kann, müssen jedoch bestimmte Dokumente bei der Kanzlei des zuständigen Unternehmensgerichts hinterlegt werden. Die Zweigniederlassung muss ja im Register der juristischen Personen, das zur Zentralen Unternehmensdatenbank gehört, eingetragen werden. Es handelt sich hauptsächlich um Dokumente und Informationen über die ausländische Gesellschaft (Name, Rechtsform, Gründungsurkunde, Satzung, usw.) und bestimmte Informationen über die Zweigniederlassung selbst (Adresse, Tätigkeiten, Vertreter). Die einzureichenden Dokumente unterscheiden sich je nachdem, ob die ausländische Gesellschaft dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt oder nicht.
  • Nach Einreichung dieser Informationen erhält die Zweigniederlassung eine belgische Unternehmensnummer. Die Gründung wird auch im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

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