Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über die Gründung einer Vereinigung oder einer Stiftung. Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie dann nicht, ein Notariatsbüro zu kontaktieren.
Eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) ist eine Vereinigung, die einen uneigennützigen Zweck verfolgt, im Rahmen einer oder mehrerer spezifischer Tätigkeiten, bei denen sie wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben darf.
Eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVoG) ist eine Vereinigung, die einen Zweck von internationalem Nutzen verfolgt. Eine iVoG erlangt erst Rechtspersönlichkeit nach Anerkennung vom König.
Eine Privatstiftung ist eine Stiftung, die einen privaten uneigennützigen Zweck verfolgt.
Eine gemeinnützige Stiftung ist eine Stiftung, die als uneigennützigen Zweck die Verwirklichung eines Werkes im philanthropischen, philosophischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen oder kulturellen Bereich verfolgt.