Als Unternehmer können Sie wählen, ob Sie für Ihre Aktivitäten ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gründen. Eine Gesellschaft kann von mehreren Personen gegründet werden, die gemeinsam eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, aber kann oft auch von nur einer Person gegründet werden. In Belgien gibt es verschiedene Gesellschaftsformen:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person mit beschränkter Haftung, deren Anteile grundsätzlich nicht frei übertragbar sind.
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, deren Gesellschaftskapital in grundsätzlich frei übertragbare Aktien aufgeteilt ist.
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit einem genossenschaftlichen Ziel. Das bedeutet, dass der Zweck dieser Gesellschaftsform darin besteht, die Bedürfnisse ihrer Gesellschafter oder Dritter zu erfüllen und/oder deren wirtschaftliche und soziale Aktivitäten zu entwickeln.
Je nachdem, für welche Art von Gesellschaft Sie sich entscheiden, unterliegen Sie unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform geben Sie Dritten (anderen Personen) an, welchen Rechtsnormen Sie sich unterwerfen wollen. Da jede Gesellschaftsform ihr eigenes Rechtssystem hat, prüfen Sie am besten, welches Rechtssystem Ihrer Präferenz am nächsten kommt.
Der wichtigste Unterschied besteht aus Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (Gesellschaft des allgemeinen Rechts, OHG und KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, Gen. und AG). Bei Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung laufen die Gesellschafter Gefahr, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht zu werden. „Gesamtschuldnerisch“ haftbar bedeutet, dass Gläubiger jeden Gesellschafter auf die gesamte Schuld verklagen können. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist dies nicht der Fall. Bei solchen Gesellschaften laufen die Gesellschafter nicht die Gefahr, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt haftbar gemacht zu werden. Sie werden nur in Höhe von ihrer Einlage verpflichtet. Geschäftsführer und Verwalter hingegen können immer für ihre Verwaltungsfehler haftbar gemacht werden.
Ein zweiter häufig vorkommender Unterschied ist der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei einer Kapitalgesellschaft liegt der Fokus auf dem Kapital, also der Sammlung von Gütern. Die einzige Kapitalgesellschaft, die noch übrigbleibt, ist die AG. Die AG hat ein satzungsmäßiges Kapital, das erhöht und herabgesetzt werden kann. Bei Personengesellschaften geht es vor allem darum, mit wem man in einer Gesellschaft zusammen ist. Da hier oft Gesellschafter zusammenarbeiten, ist es wichtig, dass Sie im Voraus festlegen, mit wem Sie zusammenarbeiten und wer in die Gesellschaft einsteigen kann. Sind als Personengesellschaften zu betrachten: die Gesellschaft des allgemeinen Rechts, die OHG und die KG. Auch die GmbH und Gen. weisen einige Merkmale einer Personengesellschaft auf.
Auch die Rechtspersönlichkeit ist für Gesellschaften häufig ein Unterscheidungskriterium. Wenn eine Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit besitzt, kann ein Gläubiger direkt an den Sitz der Gesellschaft eine Forderung richten. Wenn die Gesellschaft keine Rechtspersönlichkeit besitzt, muss ein Gläubiger seine Forderung an jeden Gesellschafter einzeln richten. Die Gesellschaft des allgemeinen Rechts ist die einzige Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Die OHG, KG, GmbH, Gen. und AG besitzen die Rechtspersönlichkeit.
Auch die Form, in der Sie die Gesellschaft gründen müssen, ist ein Unterscheidungskriterium. Eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts, eine OHG und KG können durch Privaturkunde oder authentische Urkunde gegründet werden. Eine GmbH, KG oder AG müssen Sie durch authentische Urkunde gründen.
Über diese Plattform planen Sie die Gründung Ihrer GmbH, KG oder AG von Anfang bis Ende auf Distanz. Für die anderen Rechtsformen können Sie die Gründungsurkunde auch auf Distanz mit Ihrem Notar elektronisch unterzeichnen, dies geschieht jedoch noch nicht über diese Plattform. Für weitere Informationen hierzu können Sie sich an den Notar Ihrer Wahl wenden.